Kirchgeld nur in Bayern

 

 

Alteingesessene Bayern wissen es, Zugezogene lernen es bald kennen: das Kirchgeld. Es flattert ein Brief in den Briefkasten. Absender: die Kirchengemeinde. In einem Begleitschreiben bitten die Ortspfarrer höflich um einen Obolus. Damit ist das Kirchgeld eigentlich eine Steuer, die verpflichtend ist. (Der Finanzminister hat noch nie höflich um die Lohnsteuer gebeten!) Der Grund hierfür ist, dass die Kirchensteuer in Bayern nur acht Prozent beträgt, in den meisten anderen Bundesländern jedoch neun Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer. Das Kirchgeld soll diese Differenz ausgleichen. Damit ist das Kirchgeld eine sogenannte Ortskirchensteuer, niedergeschrieben im Kirchensteuer-und Kirchensteuererhebungsgesetz. Auch wenn der Anspruch bindend ist, gestaltet sich die Umsetzung freiwillig. Es gibt nämlich ein sogenanntes Vollzugsdefizit und keine Kontrollmöglichkeit. Anders als bei der Kirchenlohnsteuer, für die der Arbeitgeber haftet, schickt die Gemeinde eine Zahlungsaufforderung, eventuell auch eine Erinnerung. Mehr nicht. Außerdem können sich die Steuerzahler selbst in eine Einkünftegruppe einteilen und entsprechend Kirchgeld entrichten. Bei welcher Steuer hat man sonst diese Freiheit? Sie sollte man buchstäblich genießen. Zu zahlen sind entsprechend dieser Gruppen mindestens fünf Euro und maximal 120 Euro. Es sei verraten: Auch gegen säumige Zahler gibt es keine Sanktionen. Bekannt ist hoffentlich, dass man das Kirchgeld im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer angeben kann. Dann zahlt der Staat auch noch mit.

So wichtig die gesetzlichen Grundlagen auch sind, wichtiger erscheint, wie das Kirchgeld eingesetzt wird. Das Kirchgeld kann von der jeweiligen Gemeinde nach Bedarf eingesetzt werden. In unseren Gemeinden wurde beschlossen, dass das Kirchgeld hälftig für die Stelle (also für das Gehalt) des Jugendreferenten eingesetzt wird und zur Hälfte für kirchliche Bauten. So können ganz profane Notwendigkeiten finanziert werden, wie die Renovierung einer Toilette oder die Stabilisierung des Dachstuhls.

So sei`s geklagt und den Gemeindemitgliedern als Bitte mit auf den Weg gegeben: Die Gemeinde braucht Geld. Öffnet die Geldbeutel und gebt reichlich Kirchgeld für das „lebendige Leben“ in Ihrer Kirchengemeinde.

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