Unser Kirchenvorstand stellt sich vor…
Unser Kirchenvorstand (gewählte und berufene Mitglieder):
Ulrike Weeger, Pfarrerin
Johannes Meisinger, Pfarrer
Karin Bauer
Tanja Brütting
Nicole Gaßmann
Markus Heinz
Elke Lange
Stefanie Madeja
Susanne Engel
Gunter Voigt
Erweiterter Kirchenvorstand:
Hans-Jürgen Eicke
Gertraud Frühwald
Elke Gost
Bettina Hinkelmann
Manfred Jahn
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Der alle 6 Jahre neu gewählte Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde und verantwortet die inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Seite des Gemeindelebens. Der erweiterte Kirchenvorstand trifft sich monatlich, um die verschiedensten Belange der Kirchengemeinde zu besprechen, zu beschließen und auf den Weg zu bringen. Um die Arbeit des Gremiums auf mehrere Schultern zu verteilen, gibt es beschließende Ausschüsse, wie den Bauausschuss, den Kindergartenausschuss, den Gemeindeentwicklungsausschuss, sowie weitere Ausschüsse und Delegierte.
Gemeindearbeit ist attraktiv, wenn sie von vielen ganz verschiedenen Personen mitgetragen wird, die ihre Gaben einbringen und so einen Teil des Ganzen bilden. Das biblische Bild dafür ist der Leib, der aus vielen verschiedenen Gliedern besteht und nur so ganz und funktionstüchtig ist.
Auszug aus der Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern:
Aufgaben des Kirchenvorstandes im allgemeinen.
Der Kirchenvorstand hat im Rahmen der kirchlichen Ordnungen vor allem
- über die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen sowie über die Einführung neuer Gottesdienste zu beschließen und Gottesdienstzeiten festzusetzen,
- über Maßnahmen zur Sicherung und Förderung der kirchlichen Unterweisung (Kindergottesdienst, Religionsunterricht, Konfirmandenunterricht usw.) zu beraten und zu beschließen,
- über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude, …zu entscheiden,
- mitzuwirken, dass die rechte Lehre gewahrt, die kirchliche Ordnung und christliche Sitte erhalten, das kirchliche Leben nachhaltig gefördert und die Sonn- und Feiertage geheiligt werden,
- bei der Ordnung des kirchlichen Lebens mitzuwirken,
- bei der Besetzung der Pfarrstellen mitzuwirken,
- über die Sprengelordnung in Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrstellen mitzuberaten,
- die Erkenntnis der diakonischen und missionarischen Aufgaben in der Gemeinde zu vertiefen, …
- dafür zu sorgen, dass Zwistigkeiten in der Gemeinde rechtzeitig und in brüderlicher Weise beigelegt werden,
- für die Dienste in Gemeinde und Kirche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen,
- sich darum zu bemühen, dass durch Gaben und freiwillige Dienstleistungen die Erfüllung der kirchlichen Aufgabe erleichtert wird,
- wichtige kirchliche Fragen zu erörtern, insbesondere darüber zu beraten, wie grundlegende, die Gemeinde berührende kirchlichen Anordnungenvollzogen und neue kirchliche Einrichtungen geschaffen odergefördert werden können.
Amtspflichten der Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen.
(1) Die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen sind verpflichtet,gebunden an die Heilige Schrift und an das Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche, nach den kirchlichen Ordnungen ihr Amt gewissenhaft auszuüben.
(2) Sie sollen der Gemeinde durch einen christlichen Lebenswandelund durch die Teilnahme am kirchlichen Leben Vorbild sein. Sie sollen nach ihren Kräften und Fähigkeiten für die Gemeinde tätig sein.
(3) Sie haben über Angelegenheiten, die ihnen in ihrem Amt bekanntgeworden sind und deren Geheimhaltung der Natur nach erforderlich oder besonders angeordnet ist, Verschwiegenheit zu bewahren, auch wenn ihre Amtszeit abgelaufen ist…
(4) Die Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen üben ihr Amt als Ehrenamt aus.