
Offenbarungsverständnis Wie offenbart sich Gott dem Menschen – und daraus folgt: wie kann theologisch verantwortet argumentiert werden? |
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Katholiken | Die Offenbarung erfolgt durch die Buchstaben der Heiligen Schrift und durch die Tradition der kirchlichen Auslegung. |
Luther, Calvin und Zwingli | Die Offenbarung erfolgt durch die Buchstaben der Heiligen Schrift. |
Die Täufer, Müntzer | Die Offenbarung erfolgt unmittelbar durch den Heiligen Geist gegenüber dem Einzelnen, was eine radikale Spiritualisierung und Individualisierung des Glaubens bedeutet. |
Abendmahlsverständnis War auch die Taufe recht unstreitig, entzündeten sich am Abendmahl die unterschiedlichen Sakramentsverständnisse. |
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Katholiken | Durch die Gedächtnisfeier des Abendmahles (Eucharistie) verwandelt sich Brot und Wein in Christi Leib und Blut (Transsubstantiation). |
Luther | In der Gedächtnisfeier des Abendmahls ist in Brot und Wein Christi Leib und Blut real präsent (Konsubstantiation). |
Calvin | Zwar gibt es in der Gedächtnisfeier keine Verwandlung von Brot und Wein, doch haben sie beim Gläubigen die stärkende Wirkung von Leib und Blut Christi. |
Zwingli, Die Täufer | Das Abendmahl wird als bloße Gedächtnisfeier betrachtet. |
Müntzer | Abendmahl als Nachvollzug des Leidens Christi, Brot und Wein als Vermittler des Geistes Christi. |
Kirchenverständnis Immer dringlicher wurde die Frage nach der „wahren“ Kirche und woran und inwieweit sie erkennbar ist. |
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Katholiken | Wahre und sichtbare Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen der Kirche von Rom, die durch die Vermittlung des Klerus garantiert ist. |
Luther | Sichtbare Kirche der Getauften und wahre, jedoch unsichtbare Kirche als Gemeinschaft aller Gläubigen. |
Calvin und Zwingli | Kirche als (mit der politischen Gemeinde möglichst kongruente) korporative Abendmahlsgemeinschaft. |
Die Täufer, Müntzer | Kirche als Geistkirche der Freiwilligen und Auserwählten. |
Verhältnis zur obrigkeitlichen Gewalt Die Verhältnisbestimmung zwischen geistlicher und weltlicher Herrschaft war von jeher ein umstrittener Punkt. |
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Katholiken | Zwei-Schwerter-Lehre: die weltliche Obrigkeit übt ein gottgewolltes Amt aus, über dieser steht jedoch noch die geistliche Herrschaft in der Person des Papstes. |
Luther | Zwei-Reiche-Lehre zwischen forum internum und forum externum (inneres Gewissen und äußere Gewalt); die Obrigkeit übt ein gottgewolltes Amt, indem sie mit dem Schwert die Gottlosen in Schach hält; diese Gewalt endet vor dem Gewissen des Einzelnen, über die sie nicht gebieten darf; den Missbrauch der obrigkeitlichen Gewalt in allem Äußerlichen muss der Gläubige passiv erdulden. |
Calvin und Zwingli | Vertreten die Auffassung, die geistliche Herrschaft komme der weltlichen Obrigkeit zu; die weltliche Ordnung muss dem Evangelium entsprechen; tut sie das nicht, so haben die Gläubigen ein Widerstandsrecht. Bei Zwingli und Calvin findet sich ein größeres aktives Engagement für die öffentliche Ordnung (Tendenz zur Theokratie; Erfahrungshintergrund: Stadtrepubliken) als bei Luther (Erfahrungshintergrund: Fürstliche Landesherrschaft). |
Die Täufer, Müntzer | Ablehnung aller kirchlichen Obrigkeit, das Abstreifen aller weltlichen Bindungen, die Ablehnung von Kriegsdienst, Eid und Steuerleistung; meist Bereitschaft zu passivem Leiden, aber gelegentlich auch Umschlag zu aktivem, gewaltsamem Kampf für die Ankunft des Gottesreiches. |
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