der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Veitsbronn – Obermichelbach für die Heilig – Geist – Kirche Obermichelbach zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen, für Kasualgottesdienste und andere Gottesdienstformen in der Zeit der Corona-Pandemie

Gottesdienste und Kasualien

  1. Gottesdienste in Kirchen

Wie bisher ergibt sich durch die Anzahl der gekennzeichneten Plätze eine Höchstzahl der Teilnehmenden (einschließlich geimpfter und genesener Personen).  Beim Hinein- und Hinausgehen sowie am Sitzplatz muss eine FFP 2 – Maske getragen werden.

  1. Am Eingang steht ein Desinfektionsspender bereit. Auf Desinfektion der Hände wird geachtet.
  2. Jeder Körperkontakt ist zu vermeiden.
  3. Mindestabstand 1,5 m, auch beim Betreten und Verlassen der Kirche. Enge Emporen bzw. Emporen mit engen Aufgängen werden nicht genutzt.
  4. Markierte Sitzplätze ergeben die Höchstzahl der Teilnehmenden (max. 40 Einzelpersonen). Angehörige des eigenen Hausstands können nebeneinandersitzen.
  5. Gesangbücher werden nur aufgelegt, wenn sichergestellt ist, dass sie nach der Benutzung 72 Stunden nicht zugänglich sind.
  • Bei Gottesdiensten im Freien bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen.

Auch im Freien sind alle angehalten, den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so wird weiterhin empfohlen, eine (medizinische) Gesichtsmaske zu tragen. Diese Empfehlung kann durch das Hygienekonzept der Kirchengemeinde auch verpflichtend gemacht werden.

  • Auf Abendmahlsfeiern wird aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres verzichtet.
  • Musik im Gottesdienst

Vokalchöre dürfen singen (Abstand 1,5 m). Instrumentalensembles wie auch Posaunenchöre dürfen spielen. Dabei muss ein Abstand zueinander und in alle Richtungen von 1,5 m eingehalten werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Abstand zueinander die künstlerische Darbietung beeinträchtigt.

  • „Kirchenkaffee“

Für den „Kirchenkaffee“ im Anschluss an den Gottesdienst gelten die Regeln des Gottesdienstes. Eine einfache Bewirtung mit Bedienung und Abstand ist möglich.

  • Kindergottesdienste und Gottesdienste mit Kindern und ihren Familien

Kinder- und Familiengottesdienste können entsprechend den Regelungen für Gottesdienste gefeiert werden.

  • Aussegnungen und Bestattungen

Für Aussegnungen gilt die Regelung für private Zusammenkünfte zuhause, d.h. keine Personenobergrenze, keine Maskenpflicht, aber die Empfehlung Abstand zu halten.

Für die Durchführung von Bestattungen gelten die Regeln für Gottesdienste.

  • Kollekte nur am Ausgang
  1. Ist die Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten, wird freundlich darauf hingewiesen und auf weitere Gottesdienste in der Pfarrei, den Gottesdienst@home, sowie auf Fernseh-, Radio- und Onlineangebote verwiesen. Es werden weiterhin Gottesdienste zum zu Hause Feiern aus der Pfarrei Veitsbronn-Obermichelbach angeboten.
  • Gottesdienste für KiTas und Horte werden analog zu Schulgottesdiensten gehalten: In den Räumen der Einrichtung folgen sie dem Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung, in den Räumen der Kirchengemeinde dem der Kirchengemeinde. Der KV kann beschließen, dass auch bei Gottesdiensten in Gemeinderäumen oder in der Kirche das (unter Beachtung der örtlichen Fallzahlen) jeweils aktuell gültige Hygienekonzept der jeweiligen Einrichtung übernommen wird. Dabei ist sicherzustellen, dass der Gottesdienst nicht öffentlich ist. Abstandregeln und Vorgaben zum Tragen einer MNB von Kindern, Personal und weiteren Personen richten sich dann nach dem Hygienekonzept der Einrichtung.

Stand: 25.11.2021

Pfr. Johannes Meisinger

Pfrin. Ulrike Weeger

im Namen des Kirchenvorstands Obermichelbach